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Die Quotenregelung für den MedAT

Wie werden die Studienplätze verteilt? Was hat Dein Abitur/Matura und Deine Staatsangehörigkeit damit zu tun? Das erfährst Du in diesem Artikel.

Jedes Jahr stellen sich tausende MedAT Testanwärter*innen die gleiche Frage: Wo gehöre ich eigentlich hin? Bei der Anmeldung zum MedAT muss man nämlich nicht nur entscheiden, in welcher Stadt (Innsbruck, Wien, Linz oder Graz) man studieren möchte, sondern auch angeben, zu welcher Quote man gehört. Neben Deiner MedAT Vorbereitung musst Du Dich also auch noch mit der Quotenregelung auseinandersetzen.

Warum werden nicht alle verfügbaren Studienplätze unter den Bewerbern einfach aufgeteilt? In Österreich herrscht Ärztemangel. Wenn nun zu viele Nicht-Österreicher*innen, die in ihrem Heimatland keinen Medizinstudienplatz erhalten haben, in Österreich studieren und nach ihrem Abschluss das Land wieder verlassen, ist das langfristig ein teures Problem. Deshalb muss eine Quotenregelung her, die eine Verteilung der Studienplätze regelt.

Die Quotenregelung wurde 2006 eingeführt. Bis 2017 gingen hierbei 75 % aller Studienplätze an Österreicher*innen, 20 % an EU-Bürger*innen und 5 % aller Plätze waren für Non-EU-Bürger*innen reserviert. In der Geschichte des MedAT erfährst Du, wie es genau zu der Quotenregelung kam.

Die neue Quotenregelung ist da.

Die seit 2018 geltende Quotenregelung verteilt die Gesamtanzahl der Studienplätze für Humanmedizin an drei Gruppen.

Die Quotenregelung für Humanmedizin

Seit 2018 gibt es eine neue Quotenregelung. In Summe werden mindestens 95 % der verfügbaren Plätze an Österreicher*innen plus EU-Bürger*innen vergeben und maximal 5 % gehen an Non-EU-Bewerber*innen.

  1. Zuerst erhalten 75 % aller Studienplätze diejenigen Österreicher*innen, mit den besten Testergebnissen.
  2. Jetzt konkurrieren die nicht zugelassenen Österreicher*innen mit allen Bewerbern aus der EU um die nächsten 20 % der Studienplätze.
  3. Als Letztes konkurrieren diejenigen Bewerber*innen, die in den vorherigen 20 % keinen Studienplatz bekommen haben um die letzten 5 % der Studienplätze. Es konkurrieren in dieser Quote Österreicher*innen mit EU-Bewerbern und Non-EU-Bewerbern.

Man verspricht sich durch diese Neuerung, dass mehr Österreicher zum Medizinstudium zugelassen werden. Das ist allerdings recht unwahrscheinlich. Bisher war der Konkurrenzkampf um die 20 % der Medizinstudienplätze in der EU-Quote so groß, dass die zuletzt zugelassenen EUler immer besser waren, als die zuletzt zugelassenen Österreicher*innen. Die Verlierer der neuen Quotenregelung sind aber wohl die Nicht-EU-Bewerber*Innen. 

Kontingentverteilung der Medizinstudienplätze in Österreich

Kontingentverteilung der Medizinstudienplätze in Österreich

Hilfe! Zu welcher Quote gehöre ich?

Im Folgenden findest Du eine Übersicht, wer zu welcher Quote gehört.

AT-Quote EU-Quote Non-EU-Quote
Österreicher*innen EU-Bürger*innen deren Reifezeugnis inner- oder außerhalb der EU, nicht jedoch in Österreich, ausgestellt wurde, z.B. Deutsche Staatsbürger*innen mit Abitur, österreichische Staatsbürger*innen mit deutschem Abitur, niederländische Staatsbürger*innen mit niederländischem Abschluss, etc. Nicht-EU-Bürger*innen: Bürger*innen eines Staates, der kein Mitgliedstaat der EU ist, z.B. Schweizer Staatsbürger*innen mit Schweizer Abschluss, etc.
Süd-Tiroler*innen
EU-Bürger*innen mit dem Reifezeugnis aus Luxemburg oder Liechtenstein
EU-Bürger*innen die ein Reifezeugnis besitzen, welches einem in Österreich ausgestellten Reifezeugnis gleichgestellt ist, z.B. österreichische Auslanddschule oder Deutsche mit Matura Zeugnis

Gibt es eine Quotenregelung für die Zahnmedizinstudienplätze?

Auf diese Frage haben wir eine kurze Antwort für Dich: Nein!
Seit 2019 wurde die bis dahin geltende Quote für die Zahnmedizinstudienplätze komplett abgeschafft. Die Quote diente dazu das Land Österreich vor einem Zahnärztemangel in den kommenden Jahren zu bewahren. Denn mit einer solchen Quote wurde der Großteil der Studienplätze an Österreicher*innen vergeben. So konnte sichergestellt werden, dass die ausgebildeten Mediziner auch in Österreich bleiben und nicht, wie bspw. deutsche Studierende, wieder nach Deutschland zurückkehren.

Da der europäische Gerichtshof aber keinen akuten Mangel an Zahnärzten für die nächsten fünf Jahre (ab 2019) in Österreich sah, musste die Quote aufgehoben werden. Nach Ablauf dieser Zeit hat Österreich allerdings die Chance wieder eine Quote einzuführen, sollte sich ein Mangel andeuten.

Hast Du noch Fragen zur Quotenregelung, Deine Studienplatz-Chancen oder allgemein zum MedAT? Schreib es uns in die Kommentare und wir helfen Dir!

Außerdem haben wir in unserem Leitfaden die benötigten Mindestpunktzahlen in den jeweiligen Quoten der letzten Jahre aufgelistet.

Zum Leitfaden

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49 Kommentare

Noah 6. März 2023 um 20:07


Hallo, auf der medizinstudieren.at Seite steht: „ Personen, die ein Europäisches Abiturzeugnis besitzen, sind daher dem „Österreich-Kontingent“ zuzuordnen“. Mit einem deutschen Abitur hätte man ja ein europäisches Abiturzeugnis, oder nicht? Bisher war ich mir sicher, dass man mit deutschem Abitur zum EU-Kontingent gehört, diese Aussage hat mich allerdings etwas verwirrt. Es wäre nett wenn ihr mich aufklären könntet.

LG Noah

Antworten

Support Fiona Pölt 16. März 2023 um 14:13


Hallo Noah,

vielen Dank für deinen Kommentar. Das Europäische Abitur ist nicht dem Abitur gleichzusetzen, da es sich hier um das Abschlusszeugnis von europäischen (der EU-gegründeten) Schulen handelt. Daher wirst du dem EU-Kontingent zugeordnet, wenn du Deutscher bist mit deutschem Abitur.

Beste Grüße
Fiona

Antworten

Gerd 10. Juli 2022 um 14:20


Meine Frage: Wenn ich deutsches Abitur habe aber in Österreich bereits ein abgeschlossenes Hochschulstudium (180 ects) absolviert habe, kann ichich da in der Österreichquote beim MedAt bewerben?

Antworten

Support Fiona Pölt 10. Juli 2022 um 14:38


Hallo Gerd,

unseres Wissens nach wird die Quotenregelungen nach dem Matura/Abitur geregelt. Daher würdest du in die EU-Quote fallen. Falls du dir unsicher bist, kannst du aber nochmal bei den Universitäten direkt nachfragen.

Ich hoffe ich konnte deine Frage damit beantworten!

Beste Grüße.
Fiona

Antworten

Ceyda 24. Mai 2022 um 14:34


Hallo, ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft und habe extern mein Allgemeinabitur absolviert. Darf ich an Medat teilnehmen?

Antworten

Support Fiona Pölt 3. Juni 2022 um 10:43


Hallo Ceyda,

du darfst natürlich am MedAT teilnehmen. In deinem Fall fällst du dann in die EU-Quote des Kontingents. In diese Quote zählen alle Teilnehmer, welche EU-BürgerInnen sind und ein Reifezeugnis erworben haben. Dabei ist es nicht wichtig ob du dieses in Deutschland, der EU oder außerhalb der EU erworben hast.
Ich hoffe deine Frage damit ausreichend beantwortet zu haben.

Beste Grüße,
Fiona

Antworten

Sparky 30. März 2022 um 21:22


Hallo ich interessiere mich für den MedAt-H und wollte wissen ob eine bestimmte Quote von Frauen und Männern genommen wird?

Antworten
Moritz Gentner

Support Moritz 31. März 2022 um 8:42


Hallo Sparky,
Beim MedAT gibt es keine Frauen- oder Männerquote.
Viele Grüße
Moritz

Antworten

Sparky 30. März 2022 um 21:01


Hallo, ich bin eine nicht-EU Bürgerin und habe die deutsche Hochschule Abitur. Zu welcher Quote würde ich zählen?

Antworten
Moritz Gentner

Support Moritz 2. April 2022 um 20:22


Hallo Sparky,
Mit deutschem Abitur zählst du zur EU-Quote.
Viele Grüße
Moritz

Antworten

Yubeen 10. Juli 2021 um 13:07


Hallo, ich bin eine nicht-EU Bürgerin, habe aber die Hochschule, sowohl die Matura in Österreich absolviert. Zu welcher Quote würde ich zählen?

LG

Antworten
Moritz Gentner

Support Moritz 12. Juli 2021 um 16:47


Hallo Yubeen,
Wenn du Nicht-EU Bürgerin bist, gehörst du vermutlich der Nicht-EU-Quote (5%) an.
Beste Grüße,
Moritz

Antworten

Ebru 13. Mai 2022 um 16:30


Hallo, ich habe die österreichische Staatsbürgerschaft und das im Ausland( in der Türkei) erworbene Reifezeugnis. Zu welcher Quote würde ich zählen?

Antworten

Support Fiona Pölt 3. Juni 2022 um 10:35


Hallo Ebru,

das ist leider aus deinen Informationen nicht ganz sicher zu beantworten. Laut offiziellen Angaben fallen alle Teilnehmer, welche ihr Reifezeugnis in Österreich erworben haben oder ein gleichgestelltes Reifezeugnis erworben haben, in die Österreich-Quote. Solltest du dein Reifezeugnis über eine österreichische Auslandsschule erworben haben, fällst du damit in die Österreich-Quote. Ist dies nicht der Fall, zählst du zur EU-Quote, da du EU-BürgerIn bist, aber deine Reifezeugnis außerhalb von Österreich erworben hast.
Nach deinen Angaben, solltest du also in die EU-Quote fallen.

Ich hoffe ich konnte deine Frage damit ausreichend beantworten!
Beste Grüße,
Fiona

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