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Die Quotenregelung für den MedAT

Wie werden die Studienplätze verteilt? Was hat Dein Abitur/Matura und Deine Staatsangehörigkeit damit zu tun? Das erfährst Du in diesem Artikel.

Jedes Jahr stellen sich tausende MedAT Testanwärter*innen die gleiche Frage: Wo gehöre ich eigentlich hin? Bei der Anmeldung zum MedAT muss man nämlich nicht nur entscheiden, in welcher Stadt (Innsbruck, Wien, Linz oder Graz) man studieren möchte, sondern auch angeben, zu welcher Quote man gehört. Neben Deiner MedAT Vorbereitung musst Du Dich also auch noch mit der Quotenregelung auseinandersetzen.

Warum werden nicht alle verfügbaren Studienplätze unter den Bewerbern einfach aufgeteilt? In Österreich herrscht Ärztemangel. Wenn nun zu viele Nicht-Österreicher*innen, die in ihrem Heimatland keinen Medizinstudienplatz erhalten haben, in Österreich studieren und nach ihrem Abschluss das Land wieder verlassen, ist das langfristig ein teures Problem. Deshalb muss eine Quotenregelung her, die eine Verteilung der Studienplätze regelt.

Die Quotenregelung wurde 2006 eingeführt. Bis 2017 gingen hierbei 75 % aller Studienplätze an Österreicher*innen, 20 % an EU-Bürger*innen und 5 % aller Plätze waren für Non-EU-Bürger*innen reserviert. In der Geschichte des MedAT erfährst Du, wie es genau zu der Quotenregelung kam.

Die neue Quotenregelung ist da.

Die seit 2018 geltende Quotenregelung verteilt die Gesamtanzahl der Studienplätze für Humanmedizin an drei Gruppen.

Die Quotenregelung für Humanmedizin

Seit 2018 gibt es eine neue Quotenregelung. In Summe werden mindestens 95 % der verfügbaren Plätze an Österreicher*innen plus EU-Bürger*innen vergeben und maximal 5 % gehen an Non-EU-Bewerber*innen.

  1. Zuerst erhalten 75 % aller Studienplätze diejenigen Österreicher*innen, mit den besten Testergebnissen.
  2. Jetzt konkurrieren die nicht zugelassenen Österreicher*innen mit allen Bewerbern aus der EU um die nächsten 20 % der Studienplätze.
  3. Als Letztes konkurrieren diejenigen Bewerber*innen, die in den vorherigen 20 % keinen Studienplatz bekommen haben um die letzten 5 % der Studienplätze. Es konkurrieren in dieser Quote Österreicher*innen mit EU-Bewerbern und Non-EU-Bewerbern.

Man verspricht sich durch diese Neuerung, dass mehr Österreicher zum Medizinstudium zugelassen werden. Das ist allerdings recht unwahrscheinlich. Bisher war der Konkurrenzkampf um die 20 % der Medizinstudienplätze in der EU-Quote so groß, dass die zuletzt zugelassenen EUler immer besser waren, als die zuletzt zugelassenen Österreicher*innen. Die Verlierer der neuen Quotenregelung sind aber wohl die Nicht-EU-Bewerber*Innen. 

Kontingentverteilung der Medizinstudienplätze in Österreich

Kontingentverteilung der Medizinstudienplätze in Österreich

Hilfe! Zu welcher Quote gehöre ich?

Im Folgenden findest Du eine Übersicht, wer zu welcher Quote gehört.

AT-Quote EU-Quote Non-EU-Quote
Österreicher*innen EU-Bürger*innen deren Reifezeugnis inner- oder außerhalb der EU, nicht jedoch in Österreich, ausgestellt wurde, z.B. Deutsche Staatsbürger*innen mit Abitur, österreichische Staatsbürger*innen mit deutschem Abitur, niederländische Staatsbürger*innen mit niederländischem Abschluss, etc. Nicht-EU-Bürger*innen: Bürger*innen eines Staates, der kein Mitgliedstaat der EU ist, z.B. Schweizer Staatsbürger*innen mit Schweizer Abschluss, etc.
Süd-Tiroler*innen
EU-Bürger*innen mit dem Reifezeugnis aus Luxemburg oder Liechtenstein
EU-Bürger*innen die ein Reifezeugnis besitzen, welches einem in Österreich ausgestellten Reifezeugnis gleichgestellt ist, z.B. österreichische Auslanddschule oder Deutsche mit Matura Zeugnis

Gibt es eine Quotenregelung für die Zahnmedizinstudienplätze?

Auf diese Frage haben wir eine kurze Antwort für Dich: Nein!
Seit 2019 wurde die bis dahin geltende Quote für die Zahnmedizinstudienplätze komplett abgeschafft. Die Quote diente dazu das Land Österreich vor einem Zahnärztemangel in den kommenden Jahren zu bewahren. Denn mit einer solchen Quote wurde der Großteil der Studienplätze an Österreicher*innen vergeben. So konnte sichergestellt werden, dass die ausgebildeten Mediziner auch in Österreich bleiben und nicht, wie bspw. deutsche Studierende, wieder nach Deutschland zurückkehren.

Da der europäische Gerichtshof aber keinen akuten Mangel an Zahnärzten für die nächsten fünf Jahre (ab 2019) in Österreich sah, musste die Quote aufgehoben werden. Nach Ablauf dieser Zeit hat Österreich allerdings die Chance wieder eine Quote einzuführen, sollte sich ein Mangel andeuten.

Hast Du noch Fragen zur Quotenregelung, Deine Studienplatz-Chancen oder allgemein zum MedAT? Schreib es uns in die Kommentare und wir helfen Dir!

Außerdem haben wir in unserem Leitfaden die benötigten Mindestpunktzahlen in den jeweiligen Quoten der letzten Jahre aufgelistet.

Zum Leitfaden

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49 Kommentare

Julius Klitter 4. Oktober 2019 um 0:06


Hallo,
es wird gesagt, dass 20% aller Studienplätze per EU-Quote vergeben werden. Wenn vorausgesetzt unter allen Teilnehmern eines MED-ATs nur 20% der Bewerber der EU-Quote zuzuordnen sind, bedeutet das, dass alle Bewerber der EU-Quote einen Studienplatz bekommen?
Vielen Dank
Julius

Antworten

Support Berfin 23. Oktober 2019 um 19:48


Hallo Julius,

mindestens 20% der Studienplätze gehen an Bewerber in der EU-Quote. Das heißt wenn es in Wien 130 Plätze gibt und genau 130 Bewerber auf den Platz, dann bekommen alle einen Platz, die zum MedAT erscheinen.
Es gibt aber immer viel, viel weniger Plätze als Bewerber.

Liebe Grüße

Antworten

Conny 28. August 2019 um 11:46


Wie verhält es sich mit einem österreichischen Masterabschluss, bei deutscher Staatsangehörigkeit und deutschem Abitur?
Zählt der Master dann auch äquivalent zum Reifezeugnis?
Vielen Dank und viele Grüße

Antworten

Support Berfin 23. Oktober 2019 um 19:46


Hallo Conny,

wie es sich mit dem Master verhält weiß ich auch nicht. Bei sowas wendest du dich am besten direkt an die Uni, an der du den MedAT schreiben möchtest.

Liebe Grüße

Antworten

Ari 26. Juli 2019 um 17:24


Hallo, wie sieht es aus wenn man eine Doppelte Staatsbürgerschaft hat? Ich habe die Deutsche und eine nicht europ. (iranische). Mein Abitur habe ich in Deutschland gemacht. Ich habe gesehen dass Leute mit der türkischen Staatsbürgerschaft mit deutschem Abitur in die nicht-EU Quote fallen.

Antworten

Support Berfin 23. Oktober 2019 um 19:45


Hallo Ari,

die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle, lediglich das Land in dem du dein Abi/Matura machst ist entscheidend.

Liebe Grüße

Antworten

Delia Koch 11. Juli 2019 um 11:32


Ich habe die Schweizer Staatsbürgerschaft, bin aber in Österreich aufgewachsen und schließe in Österreich meine Matura ab. Zu welcher Quote zähle ich dann?

Antworten

Support Berfin 23. Oktober 2019 um 19:44


Hallo Delia,
das Land in dem du deine Hochschulreife erlangst ist ausschlaggebend für die Quoteneinteilung. In deinem Fall gehörst du zur AT-Quote.

Liebe Grüße

Antworten

Berischa 10. Mai 2019 um 3:51


Wie ist es wenn man in Deutschland Abitur gemacht hat, aber keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, sonder eine aus einem nicht Eu-Land wie dem Kosovo. Sprich Staatsangehörigkeit Kosovo, aber deutsches Abitur. Zu welcher Quote gehöre ich?

Antworten

Florentina 14. Mai 2019 um 17:10


Hallo Berischa,
die Quote bezieht darauf in welchem Land du dein Reifezeugnis erworben hast. Mit deutschem Reifezeugnis befindest du dich also in der EU-Quote.
Liebe Grüße
Deine MedGurus

Antworten

Lejla 5. Juni 2019 um 10:10


Leider ist dies nicht korrekt. Ich habe alle 4 Universitäten gefragt – 2 haben geantwortet, dass ich in Nicht-EU-Quote gehöre, und 2 haben geantwortet, dass ich in EU-Quote gehöre. Das ist so verwirrend und enttäuschend, dass es keine klaren und Einheitlichen Regeln gibt! Am Ende habe ich mich an der Universität in Wien beworben und sie haben mir per E-Mail bestätigt, dass ich mich in Wien bei Non-EU Quote bewerben muss

Miri 25. März 2019 um 19:41


Hallo,
wenn ich also als deutscher Staatsbürger in Österreich die Matura oder Berufsreifeprüfung gemacht habe dann zähle ich zur AT-Quote? Danke und liebe Grüße

Antworten

Florentina 26. März 2019 um 10:58


Hallo Miri,
auf den offiziellen Seiten heißt es, um zur AT-Quote zu zählen, ist ein in Österreich ausgestelltes Reifeprüfungszeugnisse nötig. Sofern du dies besitzt müsstest du in die AT-Quote fallen. Wenn du ganz sicher gehen möchtest kannst du auch der Studienberatung der jeweiligen Uni schreiben, dort sind Sie auch immer sehr hilfsbereit.
Liebe Grüße
Deine MedGurus

Antworten

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