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Die Quotenregelung für den MedAT

Wie werden die Studienplätze verteilt? Was hat Dein Abitur/Matura und Deine Staatsangehörigkeit damit zu tun? Das erfährst Du in diesem Artikel.

Jedes Jahr stellen sich tausende MedAT Testanwärter*innen die gleiche Frage: Wo gehöre ich eigentlich hin? Bei der Anmeldung zum MedAT muss man nämlich nicht nur entscheiden, in welcher Stadt (Innsbruck, Wien, Linz oder Graz) man studieren möchte, sondern auch angeben, zu welcher Quote man gehört. Neben Deiner MedAT Vorbereitung musst Du Dich also auch noch mit der Quotenregelung auseinandersetzen.

Warum werden nicht alle verfügbaren Studienplätze unter den Bewerbern einfach aufgeteilt? In Österreich herrscht Ärztemangel. Wenn nun zu viele Nicht-Österreicher*innen, die in ihrem Heimatland keinen Medizinstudienplatz erhalten haben, in Österreich studieren und nach ihrem Abschluss das Land wieder verlassen, ist das langfristig ein teures Problem. Deshalb muss eine Quotenregelung her, die eine Verteilung der Studienplätze regelt.

Die Quotenregelung wurde 2006 eingeführt. Bis 2017 gingen hierbei 75 % aller Studienplätze an Österreicher*innen, 20 % an EU-Bürger*innen und 5 % aller Plätze waren für Non-EU-Bürger*innen reserviert. In der Geschichte des MedAT erfährst Du, wie es genau zu der Quotenregelung kam.

Die neue Quotenregelung ist da.

Die seit 2018 geltende Quotenregelung verteilt die Gesamtanzahl der Studienplätze für Humanmedizin an drei Gruppen.

Die Quotenregelung für Humanmedizin

Seit 2018 gibt es eine neue Quotenregelung. In Summe werden mindestens 95 % der verfügbaren Plätze an Österreicher*innen plus EU-Bürger*innen vergeben und maximal 5 % gehen an Non-EU-Bewerber*innen.

  1. Zuerst erhalten 75 % aller Studienplätze diejenigen Österreicher*innen, mit den besten Testergebnissen.
  2. Jetzt konkurrieren die nicht zugelassenen Österreicher*innen mit allen Bewerbern aus der EU um die nächsten 20 % der Studienplätze.
  3. Als Letztes konkurrieren diejenigen Bewerber*innen, die in den vorherigen 20 % keinen Studienplatz bekommen haben um die letzten 5 % der Studienplätze. Es konkurrieren in dieser Quote Österreicher*innen mit EU-Bewerbern und Non-EU-Bewerbern.

Man verspricht sich durch diese Neuerung, dass mehr Österreicher zum Medizinstudium zugelassen werden. Das ist allerdings recht unwahrscheinlich. Bisher war der Konkurrenzkampf um die 20 % der Medizinstudienplätze in der EU-Quote so groß, dass die zuletzt zugelassenen EUler immer besser waren, als die zuletzt zugelassenen Österreicher*innen. Die Verlierer der neuen Quotenregelung sind aber wohl die Nicht-EU-Bewerber*Innen. 

Kontingentverteilung der Medizinstudienplätze in Österreich

Kontingentverteilung der Medizinstudienplätze in Österreich

Hilfe! Zu welcher Quote gehöre ich?

Im Folgenden findest Du eine Übersicht, wer zu welcher Quote gehört.

AT-Quote EU-Quote Non-EU-Quote
Österreicher*innen EU-Bürger*innen deren Reifezeugnis inner- oder außerhalb der EU, nicht jedoch in Österreich, ausgestellt wurde, z.B. Deutsche Staatsbürger*innen mit Abitur, österreichische Staatsbürger*innen mit deutschem Abitur, niederländische Staatsbürger*innen mit niederländischem Abschluss, etc. Nicht-EU-Bürger*innen: Bürger*innen eines Staates, der kein Mitgliedstaat der EU ist, z.B. Schweizer Staatsbürger*innen mit Schweizer Abschluss, etc.
Süd-Tiroler*innen
EU-Bürger*innen mit dem Reifezeugnis aus Luxemburg oder Liechtenstein
EU-Bürger*innen die ein Reifezeugnis besitzen, welches einem in Österreich ausgestellten Reifezeugnis gleichgestellt ist, z.B. österreichische Auslanddschule oder Deutsche mit Matura Zeugnis

Gibt es eine Quotenregelung für die Zahnmedizinstudienplätze?

Auf diese Frage haben wir eine kurze Antwort für Dich: Nein!
Seit 2019 wurde die bis dahin geltende Quote für die Zahnmedizinstudienplätze komplett abgeschafft. Die Quote diente dazu das Land Österreich vor einem Zahnärztemangel in den kommenden Jahren zu bewahren. Denn mit einer solchen Quote wurde der Großteil der Studienplätze an Österreicher*innen vergeben. So konnte sichergestellt werden, dass die ausgebildeten Mediziner auch in Österreich bleiben und nicht, wie bspw. deutsche Studierende, wieder nach Deutschland zurückkehren.

Da der europäische Gerichtshof aber keinen akuten Mangel an Zahnärzten für die nächsten fünf Jahre (ab 2019) in Österreich sah, musste die Quote aufgehoben werden. Nach Ablauf dieser Zeit hat Österreich allerdings die Chance wieder eine Quote einzuführen, sollte sich ein Mangel andeuten.

Hast Du noch Fragen zur Quotenregelung, Deine Studienplatz-Chancen oder allgemein zum MedAT? Schreib es uns in die Kommentare und wir helfen Dir!

Außerdem haben wir in unserem Leitfaden die benötigten Mindestpunktzahlen in den jeweiligen Quoten der letzten Jahre aufgelistet.

Zum Leitfaden

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49 Kommentare

Thomas.camphausen 1. März 2024 um 16:11


Hallo,

Ich bin Deutscher, habe ein Abitur mit 2.6 .
Kann ich in Österreich den Medat absolvieren und anschliessend in Deutschland studieren um die Wartezeit in Deutschland zu umgehen?

Antworten

Support Fiona Pölt 21. März 2024 um 17:21


Hallo Thomas,

vielen Dank für deinen Kommentar. Es ist theoretisch möglich den MedAT zu absolvieren und dann nach ein paar Semestern zu wechseln, allerdings ist dieser Prozess von sehr vielen Dingen abhängig und daher nicht sehr empfehlenswert. Meist ist ein Wechsel erst in einem sehr späten Stadium des Studiums möglich.
Zudem wollte ich dich darauf hinweisen, dass es in Deutschland keine Wartezeiten mehr gibt. Wir würden dir mit deinem Abitur eher ein FSJ oder ähnliches anraten und zudem vor allem einen super TMS schreiben.
Damit bekommst du viel wahrscheinlicher einen Platz als den MedAT zu absolvieren und dann einen Wechsel zu versuchen.

Falls Du weitere Fragen hast, melde dich sehr gerne unter: support@medgurus.de

Beste Grüße
Fiona

Antworten

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