Das Warten hat ein Ende – Änderung im Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren zu verstehen, kann teilweise schon ein eigenes Studium fordern.
Dieser Artikel soll die Änderungen für Dich verständlich machen!
Der Weg ins Medizinstudium ist kein leichter, wenn man nicht die perfekten Noten im Abitur hat. Und seit neustem sichert einem auch die 1,0 nicht an begehrten Universitäten den Studienplatz in Humanmedizin. Für viele ist das AdH (Auswahlverfahren der Hochschulen) die Möglichkeit doch noch einen Platz zu ergattern und wenn das auch nicht klappt, dann hat man doch immer noch die Möglichkeit zu warten. Aus 5 Wartesemestern werden 10 und während die Zahl der jährlichen Bewerber auf über 60 000 gestiegen ist, ist es kaum noch verwunderlich, dass man mittlerweile mancherorts 7 Jahre auf einen Studienplatz wartet.
Inhaltsverzeichnis
Wie kam es zu den Forderungen auf Änderungen im Auswahlverfahren?
Die ganze Geschichte fängt in Gelsenkirchen an. Zwei abgelehnten Anwärter:innen der Humanmedizin gelang das, woran viele andere vorher gescheitert sind: sie verklagten hochschulstart.de aka die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) und bekamen recht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat verkündet, dass das Vergabeverfahren der Studienplätze der Humanmedizin heutzutage nicht mehr der Verfassung entspricht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat daraufhin die Kriterien und Quoten des Auswahlverfahrens unter die Lupe genommen.
Am 19.12.2017 ist man zu dem Entschluss gekommen, dass „das Auswahlverfahren zum Medizinstudium den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerber:innen auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot [verletzt] und somit in einigen Bereichen mit dem Grundgesetz unvereinbar [ist].“
Bund und Länder sind nun gezwungen, das Aufnahmeverfahren bis Ende 2019 neu zu regeln. Wie genau das ganze aussehen soll, wird momentan noch verhandelt. Was bedeutet das alles jetzt? Bisher gingen 20 % der Plätze an die Bewerber mit der besten Abiturnote, 60 % der Plätze wurden über das AdH verteilt (de facto bedeutet das aber eigentlich nur TMS-Ergebnisse + Abiturnote) und schließlich 20 % der Plätze über die Wartezeit.
Wartezeitenquote – hier hat sich in den letzten Jahren einiges geändert.
Die Wartezeitquote wird abgeschafft – Talent anstatt Geduld ist das neue Credo
Folgende Änderungen müssen nun vorgenommen werden:
Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, ist die SfH nun gezwungen, die Wartezeitenquote gänzlich abzuschaffen.
Damit Chancengleichheit wirklich in der Praxis existiert, müssen bundesweit Eignungsgespräche an Universitäten in standardisierter und strukturierter Form durchgeführt werden. Als Vorbild könnte hier der Aufnahmetest „HAM-Nat“ aus Hamburg dienen. Dort gibt es neben dem Wissenstest auch die Möglichkeit sich in Interviews zu beweisen und so an einen begehrten Studienplatz zu kommen, wenn der Test alleine nicht gereicht haben sollte.
Außerdem wird gefordert, dass die Abiturnoten standortmäßig angepasst werden müssen, beziehungsweise das Abitur bundesweit standardisiert werden muss. Es ist unter Abiturienten und Abiturientinnen kein Geheimnis, dass Schüler:innen in Süddeutschland, es schwerer haben, die gleichen Noten zu erzielen, wie Bewerber:innen aus anderen Bundesländern. „Bis präzisere Vereinbarungen getroffen und die Anforderungen an alle Abiturienten/Abiturientinnen vergleichbar sind, soll es einen rechnerischen Ausgleichsmechanismus geben“, teilt man in einer Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz im Juni dieses Jahres mit.
Die Neuerungen im Auswahlverfahren der Hochschulen
Stets präsent ist in jedem Artikel und jeder Pressemitteilung zu diesem Thema die „Talentquote“. Nachdem das Bundesverfassungsgericht von der Stiftung für Hochschulzulassung Eignungsgespräche als Auswahlverfahren fordert, verkündet Wissenschaftsministerin Theresia Bauer die Einführung einer Talentquote in Baden-Württemberg. Ähnlich wie beim HAM-Nat sollen „mehrere Mini-Interviews Talente, wie Auffassungsgabe, Konzentrationsvermögen oder Empathiefähigkeit“ zeigen und so die Möglichkeit bieten, einen Studienplatz zu erhalten. So möchte man Fähigkeiten, die unter anderem einen guten Arzt/eine gute Ärztin ausmachen, mehr in den Vordergrund stellen, als gute Noten. In Baden-Württemberg sollen ca. 120 Plätze durch solche Interviews vergeben werden. In welchem Ausmaß man diese Umsetzungen der „Talentquote“ aber bei über 62 000 Bewerbern realisieren kann, ist jedoch eine ganz andere Frage.
Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) und des Medizinischen Fakultätentages e.V. (MFT) hat ebenfalls ein Modell für ein neues Aufnahmeverfahren vorgestellt. Sie fordern in 7 Punkten unter anderem die Einführung eines deutschlandweit einheitlichen Auswahlverfahrens und die schnellstmögliche Umsetzung des Beschlusses. Das vorgeschlagene Modell beinhaltet verschiedene Verfahren/ Kriterien, wie den Ausbau des TMS (Test für medizinische Studiengänge), das Beibehalten der Abiturbestenquote (ebenfalls unter Berücksichtigung des Herkunftsbundeslandes und Ausgleich der Unterschiede), sowie praktische Berufserfahrung im medizinnahen Bereich und das Einführen eines Situational Judgement Tests, mit dem das „soziale Urteilsvermögen anhand konkreter Situationen aus dem Studien- und Berufskontext“ getestet werden soll. Das Wort Talentquote fällt in diesem Modell nicht, die Forderungen und Vorschläge unterscheiden sich aber wenig von dem der Kultusministerkonferenz.
Für viele hat sich das Warten gelohnt!
Die Wartezeit soll angerechnet werden
Man kann nur spekulieren, wie genau nun die Talentquote aufgebaut sein wird. Eins steht jedoch schon fest: Die Wartezeitenquote wird ihr zugunsten auf jeden Fall abgeschafft. Was bedeutet das aber für Bewerber:innen, die schon seit 5 Jahren auf einen Platz warten? Eventuell könnten betroffene Bewerber:innen die Möglichkeit auf eine Übergangsregelung haben. Das offizielle Statement der Kultusministerkonferenz lässt jedoch wenig Hoffnung. In einem Statement heißt es: „Möglichkeiten der Bonierung von Wartezeit und die Berücksichtigung der in der Wartezeit erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen [werden] in anderen Quoten geprüft.“ Heißt: auch wenn man bis 2020 5 Jahre gewartet hat, wird man in die Talentquote fallen, anstatt über eine Übergangsregelung doch noch via Wartezeitquote einen Studienplatz zu bekommen. Die Überbrückungsausbildung während der 5 Jahre zum Steuerberater:in wird einem also zum Verhängnis werden. Es wird also wieder Klagen gegen hochschulstart.de hageln, falls man sich zu so einem klaren Schnitt in den Quoten entschließt.
Bis dahin bleibt es abzuwarten, wie genau Bund und Länder bis zum 31.12.2019 das neue Aufnahmeverfahren gestalten. Übrigens: die zwei Kläger:innen, die den Stein ins Rollen gebracht haben, haben noch immer keinen Studienplatz erhalten.
Tatsächliches Auswahlverfahren
Seitdem ist ein Urteil gefallen und das neue Auswahlverfahren wurde 2020 in die Tat umgesetzt. Alle offiziellen Infos zum neuen Bewerbungsverfahren findest Du weiterhin auf Hochschulstart und in diesem Artikel über das Auswahlverfahren!
Aber eins ist klar: Der TMS ist so wichtig geworden wie noch nie! Deshalb ist eine gute TMS Vorbereitung das A und O. Schau doch in einem unserer TMS Kurse vorbei.
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